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   OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03   

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https://dejure.org/2003,30641
OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 6 U 19/03 (https://dejure.org/2003,30641)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.1989 - I ZR 76/87

    "Professorenbezeichnung in der Arztwerbung"; Irreführung der Führung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern in der Erweiterung das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungstatbestände zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1957, 606, 608; 1989, 445, 446 m.w.N.).

    Dem liegt zugrunde, dass eine im bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1984, 593, 594; 1989, 445, 446).

    Im Urteilsausspruch Einschränkungen zu formulieren, durch die der Verletzer die grundsätzlich täuschende Wirkung einer Handlung ausschließen kann, ist nicht Sache des Gerichts, sondern des Verletzers selbst (BGH GRUR 1989, 445, 446 m.w.N.).

  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).

    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Dem liegt zugrunde, dass eine im bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH GRUR 1984, 593, 594; 1989, 445, 446).
  • OLG Schleswig, 18.05.1999 - 6 U 87/98

    Wettbewerbsverstoß bei Werbung mit Hotelsternen ohne Klassifizierung

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen ­ wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören ­ erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).
  • BGH, 11.05.1983 - I ZR 64/81

    Irreführung durch den Werbehinweis "Das unmögliche Möbelhaus aus Schweden" -

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56

    Heilmittelvertrieb

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass im Interesse eines hinreichenden Rechtsschutzes und zur Vermeidung unnötiger Streitverlagerungen in die Vollstreckungsinstanz auch gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern in der Erweiterung das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungstatbestände zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 1957, 606, 608; 1989, 445, 446 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 08.03.1994 - 6 W 16/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen ­ wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören ­ erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).
  • BGH, 23.03.1973 - I ZR 9/72

    Darstellung des mündlichen Parteivorbringens im Tatbestand des Urteils -

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Für die Entscheidung darüber, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beiliegt, ist der Richter in der Regel dann ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben oder Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH GRUR 1973, 486; 1980, 797, 798; 1984, 467, 468; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22 Aufl., § 3 UWG Rn. 112 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 219/81

    Irreführung einer Firma "Natursaft" Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Der Richter darf nur dann nicht allein über die Bedeutung der Angabe entscheiden, wenn Umstände vorliegen, die gegen eine bestimmte Auffassung sprechen und dem Richter Zweifel an seiner Sachkunde nahe legen (BGH GRUR 1980, 797, 798; 1984, 465, 467).
  • LG Oldenburg, 29.11.2006 - 5 O 1583/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Sternekennzeichnung von

    11 Der Kläger beruft sich hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs auf die Entscheidung OLG Schleswig, Urteil vom 22.12.2003, Az. 6 U 19/03.
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